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GRASL Immobilien, Immobilien- und Sachverständigenbüro

Liegenschaftsbewertung

Immobilienbewertung vom gerichtlich zertifizierten Sachverständigen

Moderne Immobilienbewirtschaftung und Immobilientransaktionen verlangen eine professionelle Bewertung, die klare Verhältnisse für alle Beteiligten schafft. Persönlich erstellt, fundiert und unabhängig.

Gutachten über den Verkehrswert mit Stempel des Sachverständigen

Drei Qualitätsmerkmale jeder Bewertung

Persönlich erstellt

Durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, nicht durch Hilfskräfte.

Fundiert bewertet

Durch Markterfahrung, Kompetenz und geprüfte Fakten aus Grundbuch und tatsächlich erzielten Kaufpreisen.

Unabhängig

Individuelle und unparteiische Bewertung, die vor Gericht, bei Banken und beim Finanzamt Bestand hat.

Wann brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten?

Gutachten werden von Institutionen, Ämtern sowie juristischen und privaten Personen zu ganz unterschiedlichen Anlässen benötigt. Gemeinsam ist allen, dass Vermögen betroffen ist.

An- und Verkauf

Ein realistischer Verkehrswert als Grundlage für Ihre Preisentscheidung, für Käufer wie Verkäufer.

Gericht und Insolvenz

Gutachten in Zivilrechts- und Insolvenzverfahren vom gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.

Scheidung und Erbschaft

Unabhängige Bewertung bei Ehescheidung, Verlassenschaft und Erbschaft, damit alle Beteiligten klar sehen.

Banken und Versicherungen

Bewertung zur Hypothekarbesicherung, für das Rating und für Versicherungszwecke.

Steuer und Bilanz

Gutachten für das Finanzamt und für Bilanzierungszwecke von Unternehmen.

Miete und Baurecht

Ermittlung des angemessenen Mietzinses und des angemessenen Bauzinses, etwa bei einer Mietzinsüberprüfung.

Projekte und Portfolios

Einschätzung von Projektentwicklungen und Bewertung ganzer Immobilienportfolios.

Parifizierung

Nutzwertgutachten zur Begründung von Wohnungseigentum.

Eingetragen beim Landesgericht Innsbruck

SV Thomas Grasl ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung für folgende Fachgebiete:

94.10
Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)
94.15
Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)
94.17
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
94.20
Wohnungseigentum
94.23
Geschäftsräumlichkeiten
94.65
Baugründe
94.70
Nutzwertfestsetzung, Parifizierung
Zur Gerichtssachverständigenliste der Justiz
Unterschrift unter einem Gutachten

Was bewertet wird

  • Wohnimmobilien: Ein- und Mehrfamilienhäuser, Villen, Eigentumswohnungen, Baugrundstücke
  • Gewerbe und Industrie: Gewerbe- und Industrieobjekte, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Geschäftslokale, Büros, Gewerbegrundstücke
  • Anlageobjekte: Zinshäuser und Renditeobjekte
  • Bauzins und Mietzins: der angemessene Baurechtszins und der angemessene Mietzins

Bewertungsverfahren

Zur Bewertung von Liegenschaften werden Verfahren angewendet, die dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft entsprechen. Der Sachverständige wählt das geeignete Verfahren, auch eine Kombination ist möglich.

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Residualwertverfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Was kostet ein Gutachten über den Verkehrswert?

Die Kosten eines Gutachtens bemessen sich üblicherweise nach dem gerichtlichen Gebührenanspruchsgesetz. Für Spezialimmobilien wie Einkaufszentren, historische Gebäude oder Luxusimmobilien und für Sonderfälle können gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden. Gerne beraten wir Sie unverbindlich über Möglichkeiten, Dauer, Umfang und Kosten.

Wer erstellt das Gutachten?

Die Gutachten werden nicht durch Hilfskräfte, sondern ausschließlich von SV Thomas Grasl persönlich ausgearbeitet. Er ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und beim Landesgericht Innsbruck eingetragen.

Welche Bewertungsverfahren werden angewendet?

Die gängigsten Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren, das Residualwertverfahren und das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Der Sachverständige wählt je nach Immobilie das geeignete Verfahren aus, eine Kombination ist möglich.

Welche Immobilien werden bewertet?

Wohnimmobilien wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Villen, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke, gewerblich und industriell genutzte Liegenschaften wie Einkaufs- und Fachmarktzentren, Geschäftslokale und Büros, Anlageobjekte wie Zinshäuser sowie der angemessene Bauzins und Mietzins.

Worauf stützt sich die Wertermittlung?

Für eine seriöse Wertermittlung werden die Urkundensammlungen der Grundbücher studiert und die tatsächlich erzielten Kaufpreise laufend erhoben. Als Vergleichsgrundlage dienen außerdem Inserate, Fachzeitschriften und der ständige Austausch mit Immobilienmaklern, institutionellen Anlegern und Sachverständigen-Kollegen.

Gutachten unverbindlich anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie und den Anlass. Wir melden uns mit einer Einschätzung zu Umfang, Dauer und Kosten.

SV Thomas Grasl

SV Thomas GraslAllg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger für Immobilienbewertung

Oder direkt: +43 5242 66666

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